Logopädische Behandlungen sind ausdrücklich vom Lockdown ausgenommen, da sie medizinisch notwendig sind. Die Behandlungen sollten nicht unterbrochen oder aufgeschoben werden.
Am 16.12.2020 hat der Lockdown begonnen – Wir sind weiterhin für Sie da!

Logopädische Behandlungen sind ausdrücklich vom Lockdown ausgenommen, da sie medizinisch notwendig sind. Die Behandlungen sollten nicht unterbrochen oder aufgeschoben werden.