Verordnungsweg

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, deren Ausstellungsdatum nicht länger als 28 Tage zurückliegt.

Die Verordnung dürfen folgende Ärzte ausstellen:

  • Hausarzt
  • HNO-Arzt
  • Phoniater
  • Pädaudiologe
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Kieferorthopäde

Wer trägt die Kosten?

In der Regel übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil leisten. Sie zahlen eine Verordnungsblattgebühr von 10 Euro pro Verordnung und 10% der Therapiekosten. Diese Zuzahlung wird im Auftrag Ihrer Krankenkasse in unserer Praxis erhoben Kinder sind von jeder Zuzahlung befreit, ebenso Versicherte mit einem gültigen Befreiungsnachweis der Krankenkasse.

Privat Versicherte

Der Arzt stellt eine Privatverordnung aus. Die Kosten übernimmt in der Regel die private Krankenkasse. Bitte prüfen Sie vor der Behandlung, ob Ihr Vertrag das Heilmittel „Logopädie“ eingeschlossen hat. Gerne erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag zur Bestätigung der Kostenübername durch Ihre Krankenkasse.